Rechtsprechung
RG, 08.08.1941 - 4 D 207/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Fahrlässige Unterlassungstaten sind i. S. des Gnadenerlasses v. 9. September 1939 nur bis zu dem Zeitpunkte "begangen", von dem ab das Unterlassen nicht mehr fahrlässig ist.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 75, 296
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.12.1957 - 4 StR 106/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar